Welche Personalkosten sind über die Forschungszulage förderfähig?

23. September 2026
6 min Lesezeit
Moderner Büroschreibtisch mit geöffneter Personalakte, Taschenrechner und dampfendem Espresso im Morgenlicht.

Zur Forschungszulage sind grundsätzlich alle Lohnbestandteile förderfähig, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten und direkt dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E-Projekt) zugeordnet werden können. Dazu gehören Grundgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vergleichbare Vergütungsbestandteile. Entscheidend ist, dass die Kosten nachvollziehbar auf die tatsächlich geleisteten F&E-Stunden entfallen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Praxisfragen rund um die Personalkosten in der Forschungszulage.

Welche Lohnbestandteile zählen zur Forschungszulage?

Förderfähig sind alle Bestandteile des steuerpflichtigen Arbeitslohns, die einem Mitarbeiter für seine Tätigkeit im Rahmen eines anerkannten F&E-Projekts zufließen. Das umfasst das Grundgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile sowie Sachleistungen, die als Arbeitslohn versteuert werden. Nicht berücksichtigt werden dagegen steuerfreie Zulagen oder Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Konkret anrechenbar sind unter anderem:

  • Grundgehalt und Monatslohn
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Leistungsboni und Prämien, sofern sie als Arbeitslohn versteuert werden
  • Überstundenvergütungen, die direkt dem Forschungsprojekt zuzuordnen sind

Nicht förderfähig sind hingegen steuerfreie Leistungen wie bestimmte Reisekostenerstattungen, steuerfreie Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr oder Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil Unternehmen bei der Berechnung der förderfähigen Personalkosten häufig entweder zu viel oder zu wenig ansetzen. Wer sich auf die Bruttolohnsumme aus der Lohnbuchhaltung stützt, ohne diese zu prüfen, riskiert Korrekturen durch das Finanzamt.

Ein weiterer relevanter Punkt: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die nicht als Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne gelten, gelten besondere Regelungen. Für diese Personengruppe ist die Anrechenbarkeit eingeschränkt, und es empfiehlt sich eine sorgfältige Einzelfallprüfung.

Welche Mitarbeiter sind über die Forschungszulage anrechenbar?

Anrechenbar sind alle Arbeitnehmer, die unmittelbar an einem anerkannten F&E-Vorhaben mitarbeiten und deren Arbeitslohn in Deutschland der Lohnsteuer unterliegt. Das gilt für Festangestellte ebenso wie für Teilzeitkräfte, sofern ihre Tätigkeit direkt dem Forschungsprojekt zugeordnet werden kann. Auch Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Nicht anrechenbar sind:

  • Mitarbeiter, die ausschließlich in der Verwaltung, im Vertrieb oder im operativen Tagesgeschäft tätig sind
  • Freelancer und selbstständige Auftragnehmer, die als Einzelperson beauftragt werden (diese fallen unter die Regelung für Auftragsforschung)
  • Mitarbeiter, deren Lohn nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt

Für Mitarbeiter, die sowohl F&E-Tätigkeiten als auch andere Aufgaben übernehmen, gilt eine anteilige Anrechnung. Entscheidend ist dabei, wie viele Stunden tatsächlich auf das Forschungsprojekt entfallen. Die Zuordnung muss dokumentiert und plausibel sein, da das Finanzamt diese Angaben prüft.

Für Unternehmen mit Software- und KI-Projekten ist besonders relevant, dass auch Entwickler, Data Scientists und Machine-Learning-Ingenieure grundsätzlich anrechenbar sind, wenn ihre Tätigkeit die inhaltlichen Voraussetzungen der Forschungszulage erfüllt. Entscheidend ist dabei, dass die jeweiligen Tätigkeiten tatsächlich auf förderfähige F&E-Anteile entfallen – also auf Arbeiten, bei denen etwas technisch Neues entwickelt wird (Neuartigkeit), eine echte technische Unsicherheit besteht (Unsicherheit) und systematisch vorgegangen wird (Systematik). Routineentwicklung, Wartung oder die bloße Nutzung bestehender Frameworks und Standardmethoden begründen allein keine förderfähige F&E.

Wie wird der förderfähige Stundenanteil bei Mischprojekten berechnet?

Bei Mischprojekten, also wenn ein Mitarbeiter sowohl F&E-Aufgaben als auch reguläre Tätigkeiten übernimmt, werden nur die Stunden angerechnet, die nachweislich auf das Forschungsprojekt entfallen. Der förderfähige Stundenanteil ergibt sich aus dem Verhältnis der F&E-Stunden zur Gesamtarbeitszeit des Mitarbeiters im jeweiligen Zeitraum.

Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip: Wer 40 Prozent seiner Arbeitszeit in einem anerkannten F&E-Projekt tätig ist, kann 40 Prozent seines steuerpflichtigen Arbeitslohns als förderfähige Bemessungsgrundlage ansetzen. Voraussetzung ist, dass diese Aufteilung durch Zeitaufzeichnungen belegt werden kann.

In der Praxis bedeutet das:

  1. Für jeden anrechenbaren Mitarbeiter müssen Stundennachweise geführt werden, aus denen hervorgeht, welche Stunden dem F&E-Projekt zugeordnet werden.
  2. Die Stundenaufzeichnungen müssen projektbezogen sein und dürfen nicht nachträglich pauschal geschätzt werden.
  3. Aus den dokumentierten F&E-Stunden und dem tatsächlichen Stundensatz ergibt sich die förderfähige Lohnsumme.

Gerade bei Software- und KI-Projekten arbeiten Entwickler häufig an mehreren Aufgaben gleichzeitig: Produktpflege, Bugfixing und echte Forschungsarbeit. Hier ist eine klare Abgrenzung zwischen förderfähigen F&E-Tätigkeiten und normaler Entwicklungsarbeit im Projektalltag besonders wichtig. Tätigkeiten wie Wartung, Bugfixing, Konfiguration bestehender Systeme oder die reine Integration bekannter Technologien gelten nicht als Forschung und Entwicklung und dürfen nicht in die F&E-Stunden eingerechnet werden. Eine pauschale Schätzung im Nachhinein wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Unternehmen, die eine strukturierte Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten anstreben, sollten die Zeiterfassung daher von Projektbeginn an konsequent einsetzen.

Warum werden Personalkosten bei der Forschungszulage oft falsch angesetzt?

Personalkosten werden bei der Forschungszulage häufig falsch angesetzt, weil Unternehmen entweder die gesamten Personalkosten inklusive Sozialversicherungsanteilen anrechnen oder die Stundenaufteilung bei Mischprojekten nicht ausreichend dokumentieren. Jeder dieser Fehler kann zu Korrekturen durch das Finanzamt führen.

Die häufigsten Fehlerquellen im Überblick:

  • Fehlende Stundenaufzeichnungen: Ohne projektbezogene Zeiterfassung lässt sich der F&E-Anteil nicht belegen. Schätzungen im Nachhinein werden nicht akzeptiert.
  • Falsche Stundensatzberechnung: Der Stundensatz muss auf Basis des tatsächlichen steuerpflichtigen Arbeitslohns und der tatsächlichen Jahresstunden berechnet werden, nicht auf Basis von Vertragsarbeitszeit oder Zielstunden.
  • Einbeziehung nicht anrechenbarer Mitarbeiter: Mitarbeiter, die ausschließlich in der Verwaltung oder im Vertrieb tätig sind, dürfen nicht angesetzt werden.
  • Unzureichende Abgrenzung von F&E und Routinearbeit: Tätigkeiten wie Wartung, Bugfixing, Konfiguration bestehender Systeme oder die reine Integration bekannter Technologien gelten nicht als Forschung und Entwicklung und dürfen nicht in die F&E-Stunden eingerechnet werden. Förderfähig sind nur Arbeiten, bei denen Neuartigkeit, Unsicherheit und Systematik nachweisbar vorliegen.

Diese Fehler entstehen oft nicht aus Absicht, sondern weil die Regelungen der Forschungszulage komplex sind und die Grenzen zwischen förderfähiger F&E und regulärer Entwicklungsarbeit im Projektalltag nicht immer eindeutig sind. Für Unternehmen, die ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern lassen möchten, ist eine sorgfältige Vorbereitung deshalb entscheidend.

Welche Nachweise braucht man für die Personalkosten der Forschungszulage?

Für die Personalkosten der Forschungszulage sind im Wesentlichen drei Arten von Nachweisen erforderlich: projektbezogene Stundenaufzeichnungen für jeden anrechenbaren Mitarbeiter, Lohnnachweise, aus denen der steuerpflichtige Arbeitslohn hervorgeht, sowie eine klare Zuordnung der Mitarbeiter zum jeweiligen F&E-Projekt. Diese Unterlagen werden beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung eingereicht.

Im Einzelnen sollten folgende Dokumente vorliegen:

  • Stundenaufzeichnungen: Tägliche oder wöchentliche Zeiterfassung, aus der hervorgeht, welche Stunden auf das F&E-Projekt entfallen. Pauschalangaben wie „50 Prozent der Arbeitszeit” ohne Einzelnachweise sind nicht ausreichend.
  • Lohnabrechnungen: Monatliche Lohnabrechnungen, aus denen der steuerpflichtige Arbeitslohn je Mitarbeiter ersichtlich ist.
  • Projektbeschreibung und Mitarbeiterzuordnung: Eine Dokumentation, welche Mitarbeiter in welcher Funktion am F&E-Projekt beteiligt waren und welche Tätigkeiten sie konkret ausgeführt haben. Dabei sollte auch erkennbar sein, welche Tätigkeiten als förderfähige F&E eingestuft wurden und wie diese von Routineentwicklung abgegrenzt wurden.
  • BSFZ-Bescheinigung: Die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) belegt die inhaltliche Anerkennung des Projekts als F&E-Vorhaben. Die BSFZ prüft dabei den F&E-Charakter des Projekts – die eigentliche Prüfung der Kosten und die Gewährung der Forschungszulage erfolgen anschließend durch das Finanzamt. Ohne diese Bescheinigung kann keine Forschungszulage beantragt werden.

Die Stundenaufzeichnungen sind in der Praxis der häufigste Schwachpunkt. Viele Unternehmen beginnen erst dann mit der Zeiterfassung, wenn der Antrag bereits gestellt wird, und versuchen, vergangene Stunden zu rekonstruieren. Das ist problematisch, weil das Finanzamt plausible und zeitnah erstellte Aufzeichnungen erwartet. Wenn du gerade ein F&E-Projekt laufen hast, solltest du die Zeiterfassung sofort einführen – unabhängig davon, ob der BSFZ-Antrag bereits gestellt wurde.

Für komplexere Projekte, etwa im Bereich KI-Entwicklung, Softwareentwicklung oder Automatisierung, empfiehlt sich zusätzlich eine strukturierte Projektdokumentation, die technische Ziele, konkrete technische Unsicherheiten, den Stand der Technik sowie Entwicklungsmeilensteine festhält. Diese Unterlagen unterstützen nicht nur den Nachweis gegenüber dem Finanzamt, sondern auch die Argumentation gegenüber der BSFZ bei der inhaltlichen Prüfung des Projekts. Wichtig ist dabei, nicht nur das fertige Produkt zu beschreiben, sondern den Entwicklungs- und Erkenntnisprozess nachvollziehbar darzustellen – also was technisch neu ist (Neuartigkeit), warum bestehende Lösungen nicht ausreichen und wo die konkreten technischen Unsicherheiten lagen (Unsicherheit), und wie systematisch vorgegangen wurde (Systematik). Wer gezielt digitale Fördermittellösungen für Software- und KI-Projekte sucht, findet dort weiterführende Informationen zu den spezifischen Anforderungen.

Wie das Fördercafé bei den Personalkosten der Forschungszulage unterstützt

Die korrekte Ermittlung und Dokumentation der förderfähigen Personalkosten ist einer der technisch anspruchsvollsten Teile des Forschungszulage-Prozesses. Fehler hier führen nicht selten dazu, dass die tatsächlich ausgezahlte Förderung deutlich unter dem liegt, was möglich gewesen wäre, oder dass das Finanzamt Korrekturen vornimmt.

Das Fördercafé unterstützt dein Unternehmen konkret bei:

  • der Prüfung, welche Mitarbeiter und welche Lohnbestandteile tatsächlich anrechenbar sind,
  • der Abgrenzung förderfähiger F&E-Tätigkeiten von Routineentwicklung, Wartung und Standardimplementierungen,
  • der korrekten Berechnung der förderfähigen Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Stundensatzobergrenze,
  • der Einführung einer praxistauglichen Stundenerfassung für F&E-Projekte,
  • der Aufbereitung aller relevanten Nachweise für das Finanzamt (keine Beratung in Steuersachen),
  • der Vorbereitung und Begleitung des BSFZ-Antrags sowie der gesamten Förderabwicklung.

Wenn du prüfen möchtest, ob dein Unternehmen die Personalkosten für ein laufendes oder abgeschlossenes F&E-Projekt korrekt ansetzt und welche Förderhöhe realistisch erreichbar ist, kannst du dein Vorhaben gemeinsam mit dem Fördercafé fachlich einordnen lassen.

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