Während klassische Förderprogramme oft mit komplexen Anträgen und unsicheren Erfolgschancen verbunden sind, funktioniert die Forschungszulage nach einem deutlich einfacheren Prinzip: wie ein „Cashback-System“ für Innovationen. Unternehmen investieren in Forschung und Entwicklung – und der Staat erstattet einen Teil der Kosten über die Steuer.
In 2 Schritten zur Förderung: Der Weg zur Forschungszulage
Das Besondere am Forschungszulagengesetz (FZulG) ist die klare Trennung zwischen fachlicher Prüfung und Festsetzung beim Finanzamt.
Schritt 1: Der Bescheid auf Forschungszulage
Bevor eine Förderung erfolgt, muss bestätigt werden, dass es sich tatsächlich um ein förderfähiges FuE-Projekt handelt.
- Antragstellung: Einreichung einer Projektbeschreibung bei der Bescheinigungsstelle
- Prüfkriterien: Bewertung anhand der Frascati-Kriterien (Neuartigkeit, schöpferische Tätigkeit, Ungewissheit des Ergebnisses)
- Ergebnis: Ein positiver Bescheid, der für das Finanzamt bindend ist
Schritt 2: Die Festsetzung beim Finanzamt
Nach Erhalt des Bescheids erfolgt die Festsetzung über das Finanzamt.
- Einreichung: Antrag im Rahmen der Körperschaftserklärung (über das ELSTER Portal)
- Auszahlung: Verrechnung mit der Steuerlast, wobei ein Überschuss als Cash-Erstattung ausgezahlt wird
Was ist neu? Die wichtigsten FZLU-Änderungen im Überblick
Mit den aktuellen Anpassungen wird die Forschungszulage deutlich attraktiver. Die Neuerungen betreffen insbesondere Förderhöhe und anrechenbare Kosten:
1. Höhere Bemessungsgrundlage: Mehr Spielraum für Großprojekte
Bisher war die Summe der förderfähigen Aufwendungen pro Jahr gedeckelt. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Grenze erneut gestiegen:
- Neue Obergrenze: 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr (zuvor 10 Mio. Euro).
- Maximale Zulage: Bei einer Standard-Förderquote von 25 % können Unternehmen nun bis zu 3 Mio. Euro pro Jahr direkt von ihrer Steuerschuld abziehen oder als Cash-Erstattung erhalten.
2. KMU-Bonus: Ein starkes Signal für den Mittelstand
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen besonders im Fokus. Für sie gilt eine erhöhte Förderquote, die den Innovationsgeist im Mittelstand absichern soll.
- Förderquote für KMU: 35 % (statt 25 %).
- Maximaler Förderbetrag: Durch die Kombination aus 12 Mio. Euro Bemessungsgrundlage und 35 % Quote ergibt sich eine jährliche Förderung von bis zu 4,2 Mio. Euro.
3. Die 20 % Gemeinkostenpauschale
Das ist eine der wichtigsten Erleichterungen für die Buchhaltung: Für Projekte, die nach dem 31.12.2025 beginnen, können erstmals Gemeinkosten pauschal abgerechnet werden.
- Zusätzlich zu den direkten Personalkosten werden 20 % für allgemeine Projektkosten (wie Miete, Energie oder Verwaltung) anerkannt.
- Dies erhöht die effektive Förderung deutlich, ohne dass jeder Bleistift einzeln nachgewiesen werden muss.
4. Auftragsforschung: Mehr Power durch externe Partner
Nicht jedes Unternehmen hat ein eigenes Labor oder ein riesiges Entwicklerteam. Seit 2026 ist die Förderung von extern vergebenen Forschungsaufträgen (Auftragsforschung) so attraktiv wie nie:
- Anrechenbarkeit: Du kannst jetzt 70 % der Kosten, die du an einen externen Dienstleister (innerhalb der EU/EWR) zahlst, als förderfähige Aufwendungen geltend machen.
- Vor 2024 lag dieser Wert noch bei lediglich 60 %.
- Effektive Förderung: Rechnet man die 70 % Anrechenbarkeit mit der KMU-Quote von 35 % zusammen, erstattet der Staat indirekt fast ein Viertel der gesamten Rechnung des externen Partners.
5. Investitionen in die Hardware: Abnutzbare Wirtschaftsgüter
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Anschaffung von Equipment. Während früher nur Personalkosten gefördert wurden, umfasst der Förderkatalog nun auch die Abschreibungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten müssen minimum 800 € pro Stück aufweisen.
Exklusivität: Die Wirtschaftsgüter müssen fast ausschließlich (zu mindestens 90 %) für das Forschungsprojekt genutzt werden.
Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut (z. B. ein spezieller 3D-Drucker, Prüfstand oder Hochleistungsrechner) muss für das begünstigte Forschungsvorhaben erforderlich sein und in der Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten genutzt werden.
Förderung: Die Kosten werden über die Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung) in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die Forschungszulage ist kein klassisches Förderprogramm mit Wettbewerb um begrenzte Töpfe. Wenn dein Projekt die Kriterien der „Forschung und Entwicklung“ (nach dem Frascati-Handbuch) erfüllt, steht euch das Geld zu.
Wichtig für deine Planung:
- Stichtagsregelung: Die neue 20 % Gemeinkostenpauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 starten.
- Rückwirkung: Du kannst die Zulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen (allerdings zu den jeweils damals geltenden Sätzen).
- Kombinierbarkeit: Die Zulage lässt sich oft mit anderen Förderungen kombinieren, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten stattfindet.
Fazit
Mit den neuen Quoten und der erhöhten Bemessungsgrundlage ab 2026 ist die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland so attraktiv wie nie zuvor. Besonders für den Mittelstand bietet der KMU-Bonus von 35 % + Gemeinkostenpauschale eine enorme finanzielle Entlastung.


