Können wir die Entwicklung eines neuen Produktionsverfahrens und die Erprobung eines Prototyps fördern lassen?

1. November 2026
7 min Lesezeit
Mechanisches Prototyp-Bauteil auf weißem Werktisch mit technischen Zeichnungen und Förderantrag, Kölner Dom im Hintergrund.

Ja, sowohl die Entwicklung eines neuen Produktionsverfahrens als auch die Erprobung eines Prototyps können grundsätzlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben echten Forschungs- und Entwicklungscharakter hat und über die routinemäßige Optimierung bestehender Prozesse hinausgeht. Welche Programme infrage kommen, was du nachweisen musst und wie du Entwicklung und Erprobung am besten beantragst, erfährst du in diesem Artikel.

Welche Förderprogramme kommen für neue Produktionsverfahren infrage?

Für die Entwicklung neuer Produktionsverfahren kommen vor allem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), die steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) sowie thematische Bundesförderprogramme wie das Technologieprogramm des BMWK infrage. Welches Programm am besten passt, hängt von der Unternehmensgröße, dem Technologiereifegrad und dem Projektumfang ab.

Das ZIM ist besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, die technisch anspruchsvolle Fertigungsverfahren entwickeln. Es fördert sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und deckt Personalkosten, Sachkosten und Fremdleistungen ab.

Die steuerliche Forschungsförderung nach dem FZulG ist ein weiteres wichtiges Instrument, das unabhängig vom Projektergebnis greift. Unternehmen jeder Größe können damit einen Teil ihrer F&E-Personalkosten steuerlich geltend machen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn kein passendes Projektförderprogramm greift oder wenn mehrere Vorhaben gleichzeitig laufen.

Für größere Vorhaben mit industriellem Maßstab oder besonderer Relevanz für Schlüsseltechnologien gibt es zudem Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowie EU-Programme wie Horizont Europa. Entscheidend ist immer, dass das Verfahren, das ihr entwickelt, einen erkennbaren technischen Neuheitsgrad aufweist und nicht bloß eine Anpassung eines bereits etablierten Prozesses darstellt.

Ist die Erprobung eines Prototyps förderfähig?

Ja, die Erprobung eines Prototyps ist förderfähig, sofern sie Teil eines übergeordneten F&E-Projekts ist und dem Nachweis technischer Machbarkeit dient. Prototypen, die gebaut und getestet werden, um technische Unsicherheiten zu klären, gelten als experimentelle Entwicklung und werden von den gängigen Förderprogrammen ausdrücklich anerkannt.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) etwa prüft bei der Zertifizierung von F&E-Vorhaben explizit, ob Prototypenentwicklung und experimentelle Tests Teil des Vorhabens sind. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung: Ein Prototyp, der zu Forschungszwecken gebaut wird, ist förderfähig. Ein Vorserienmodell, das bereits auf die Serienfertigung ausgerichtet ist, gilt dagegen nicht mehr als F&E.

Wann gilt ein Prototyp als Forschung und Entwicklung?

Ein Prototyp zählt zur experimentellen Entwicklung, wenn er dazu dient, technische Fragen zu beantworten, die zum Zeitpunkt des Projektstarts noch offen sind. Das kann die Frage sein, ob ein Fertigungsverfahren unter realen Bedingungen funktioniert, welche Materialien die richtigen Eigenschaften mitbringen oder ob eine bestimmte Konstruktion die gewünschte Leistung erbringt.

Wann ist ein Prototyp nicht mehr förderfähig?

Sobald der Prototyp primär der Vorbereitung der Serienproduktion dient, also Werkzeuge, Formen oder Fertigungslinien aufgebaut werden, verlässt das Projekt den F&E-Bereich. Auch reine Qualitätssicherung oder Produktionsoptimierung ohne technische Neuheit fällt nicht unter die Förderkriterien. Die Grenze liegt dort, wo technische Unsicherheit endet und industrielle Umsetzung beginnt.

Was muss ein Unternehmen nachweisen, um Förderung zu erhalten?

Um Förderung für die Entwicklung eines Produktionsverfahrens oder die Erprobung eines Prototyps zu erhalten, muss ein Unternehmen nachweisen, dass das Vorhaben technisch neuartig ist, ein wissenschaftliches oder technisches Risiko enthält und systematisch durchgeführt wird. Diese drei Kriterien leiten sich aus der international anerkannten Frascati-Definition für F&E ab.

Konkret bedeutet das in der Praxis:

  • Technische Neuheit: Das Verfahren oder der Prototyp existiert in dieser Form noch nicht und geht über den Stand der Technik hinaus.
  • Technisches Risiko: Es ist zum Zeitpunkt des Projektstarts nicht sicher, ob das Vorhaben technisch gelingt.
  • Systematische Vorgehensweise: Das Projekt folgt einem strukturierten Plan mit klaren Arbeitspaketen, Meilensteinen und dokumentierten Ergebnissen.
  • Wirtschaftliche Zuordnung: Die anfallenden Kosten, insbesondere Personalstunden, müssen projektbezogen erfasst und nachgewiesen werden können.

Wichtig: Routinemäßige Verbesserungen an bestehenden Prozessen, auch wenn sie intern als Innovation wahrgenommen werden, erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht. Der Unterschied zwischen Produktionsoptimierung und F&E liegt im Grad der technischen Unsicherheit.

Können Entwicklung und Erprobung gemeinsam in einem Antrag beantragt werden?

Ja, Entwicklung und Erprobung lassen sich in den meisten Förderprogrammen als zusammenhängendes Projekt in einem einzigen Antrag beantragen. Voraussetzung ist, dass beide Phasen inhaltlich aufeinander aufbauen und gemeinsam dem übergeordneten F&E-Ziel dienen. Ein Antrag, der die Entwicklung des Verfahrens und den anschließenden Prototypentest als Arbeitspakete beschreibt, ist die übliche und empfohlene Vorgehensweise.

Beim ZIM zum Beispiel wird das Gesamtprojekt mit allen Phasen, von der Konzeptentwicklung über den Bau des Prototyps bis zur technischen Validierung, in einem Projektantrag abgebildet. Die einzelnen Arbeitspakete werden mit Aufwand, Zielen und Meilensteinen beschrieben. Das gibt der Bewilligungsbehörde ein vollständiges Bild des Vorhabens und erhöht die Förderchancen, weil der inhaltliche Zusammenhang klar erkennbar ist.

Sinnvoll kann eine Aufteilung auf mehrere Anträge sein, wenn die Phasen zeitlich weit auseinanderliegen oder unterschiedliche Förderprogramme für die einzelnen Abschnitte besser geeignet sind. Das sollte aber sorgfältig abgewogen werden, da mehrere parallele Anträge administrativ aufwendiger sind.

Wie hoch ist die typische Förderquote bei Innovationsprojekten?

Die Förderquote bei Innovationsprojekten liegt je nach Programm und Unternehmensgröße typischerweise zwischen 25 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine Unternehmen erhalten in der Regel höhere Quoten als große, und Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen werden oft großzügiger gefördert als Einzelprojekte.

Konkrete Richtwerte für die wichtigsten Programme:

  • ZIM-Einzelprojekte: bis zu 45 Prozent für kleine Unternehmen, bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen
  • ZIM-Kooperationsprojekte: bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen
  • Steuerliche Forschungsförderung (FZulG): 25 Prozent der förderfähigen Lohnkosten als Steuergutschrift, für kleine und mittlere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 35 Prozent
  • Länderprogramme: variieren stark, häufig zwischen 30 und 50 Prozent

Wichtig ist, dass Förderquoten immer auf die förderfähigen Kosten bezogen werden, nicht auf das Gesamtbudget. Was genau förderfähig ist, unterscheidet sich je nach Programm und muss bei der Antragstellung sorgfältig geprüft werden.

Wann sollte ein Unternehmen professionelle Förderberatung einschalten?

Professionelle Förderberatung lohnt sich spätestens dann, wenn ein konkretes Entwicklungsprojekt geplant ist und die Frage entsteht, ob und wie es gefördert werden kann. Je früher eine Beratung eingeschaltet wird, desto besser, denn bei vielen Förderprogrammen dürfen Projekte erst nach Antragstellung begonnen werden. Wer schon mit dem Projekt gestartet ist, riskiert, Förderansprüche zu verlieren.

Gerade bei technisch anspruchsvollen Vorhaben wie der Entwicklung eines neuen Fertigungsverfahrens oder dem Bau eines Prototyps ist die Abgrenzung zwischen förderfähiger F&E und nicht förderfähiger Produktionsoptimierung entscheidend. Diese Einordnung ist nicht immer offensichtlich und kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Sinnvoll ist externe Beratung insbesondere in diesen Situationen:

  • Das Unternehmen hat noch keine Erfahrung mit Förderanträgen
  • Das Projekt ist technisch komplex und die Förderfähigkeit ist nicht eindeutig
  • Mehrere Programme kommen infrage und die optimale Kombination soll ausgeschöpft werden
  • Die interne Kapazität für Antragstellung und Dokumentation fehlt

Das Fördercafé unterstützt produzierende Unternehmen dabei, Förderpotenziale frühzeitig zu erkennen, die richtigen Programme auszuwählen und Anträge so aufzubereiten, dass sie den Anforderungen der Bewilligungsbehörden standhalten. Der Einstieg beginnt mit einer konkreten Einschätzung eures Projekts, ohne Fachjargon und ohne Umwege.

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